Berlin, 8. Juni 2018. Zu dem handstreichartigen Vorhaben von SPD und CDU, das Parteienfinanzierungsgesetz noch vor der Sommerpause ändern zu wollen, stellt der AfD-Bundesvorstand Joachim Kuhs fest:
„Laut Gesetzentwurf ist der Anspruch der Parteien höher als gemäß derzeitiger absoluter Obergrenze ausgezahlt wird. Diese Obergrenze kam nur zu Stande, weil die Altparteien 2015 der AfD den Geldhahn zudrehen wollten. Ganz nebenbei erhöhten die Parteien ihre Anspruchsbeträge massiv. Für die ersten vier Millionen Wählerstimmen von 85 Cent auf 1 Euro, für die Stimmen darüber von 70 auf 83 Cent, für die Zulagen für Spenden und Mitgliedsbeiträge von 38 Cent auf 45 Cent. Jetzt wollen SPD und CDU die Obergrenze einfach von 162 Millionen Euro auf 190 Millionen Euro erhöhen.
Da vor allem der SPD die Wähler weglaufen, suchen nun SPD und auch die CDU nach weiteren zusätzlichen Einnahmequellen – zu Lasten der Steuerzahler. Man will mit dem vorgeschobenen Grund, man müsse in neue Technik investieren, um die Willensbildung der Bürger zu stärken, handstreichartig das Parteienfinanzierungsgesetz ändern. Das verwundert doch schon sehr, da es die Alternative für Deutschland mit dem kleinsten Etat aller Parteien und ohne Steuersubventionierung in der Anfangszeit aus dem Stand schaffte, die Bürger über soziale Medien und in nur fünf Jahren über die Agenda der AfD aufzuklären und aktiv in ihrer Willensbildung zu stärken. So stark, dass die AfD nun im Bundestag und fast allen Länderparlamenten sitzt. Wir lehnen diese Änderung des Parteienfinanzierungsgesetzes zu Lasten der Steuerzahler ab.“
Der Beitrag Joachim Kuhs: Keine handstreichartige Änderung des Parteienfinanzierungsgesetzes mit der AfD erschien zuerst auf Alternative für Deutschland.
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