Unschuldsvermutung gilt für alle!
Am 08.04.2019 berichtete SPIEGEL-Online unter der Überschrift „Braune Vergangenheit: AfD-Chef in Duisburg“ über eine vermeintliche „arg rechtslastige Vergangenheit“ des Sprechers des Kreises Duisburg Andreas Laasch. Dieser streitet sämtliche gegen ihn erhobenen Vorwürfe ab.
Für mich gilt für alle Mitglieder und Funktionäre der AfD die Unschuldsvermutung. Sie ist ein Grundprinzip unserer Rechtsordnung und gilt für jedermann, also auch für Andreas Laasch.
Der Landesverband ist natürlich an der schnellen Aufklärung interessiert. Dabei erwarten wir aber auch die konstruktive Mitarbeit des SPIEGEL. Ich schließen mich daher Herrn Laaschs Forderung an die Verantwortlichen des SPIEGEL an, das angeblich belastende Dokument herauszugeben, damit auch wir dessen vorgebliche Echtheit fachmännisch prüfen lassen können. Der Fall Relotius ist schließlich noch zu aktuell, als dass man dem SPIEGEL uneingeschränkt Glauben schenken könnte.
Landessprecher Thomas Röckemann MdL
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