Zurzeit erleben wir, dass unsere Bundessprecherin Frauke Petry wegen gewisser Hinweise auf in Deutschland geltendes Recht verteufelt wird. Gemeint ist die Sicherung deutscher Grenzen, die nach aktueller Gesetzeslage auch den Schusswaffengebrauch vorsieht. Auch an Landeschef von NRW, Markus Pretzell, erinnert man in diesem Zusammenhang gern. Denn Her Pretzell wies vor nicht all zu langer Zeit ebenfalls auf die aktuelle Gesetzeslage hin.
Wir als AfD, die sich den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes verpflichtet fühlt, können und wollen die Falschinformationen nicht einfach so im Raume stehen lassen. Denn diejenigen, die diese Falschinformationen verbreiten, halten uns Bürger entweder für besonders dumm und beeinflussbar (dann werden wir bewusst und mit Vorsatz belogen), oder sie kennen den Inhalt der gültigen Gesetze überhaupt nicht, oder sie kennen den Inhalt, sind aber intellektuell nicht in der Lage, ihn zu begreifen.
Fangen wir an zu analysieren.
Auf der Homepage des „Bundesministerium des Innern (BMI)“ ist unter der Rubrik „Sicherheit“ aktuell Folgendes zu lesen: „Seit Jahren entwickelt sich insbesondere Deutschland zu einem wesentlichen Zielland irregulärer Migration in Europa. (…) Die unerlaubte Einreise und der unerlaubte Aufenthalt im Bundesgebiet sind nach § 95 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) strafbar, weil diese Taten die „Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen“ (vgl. § 1 AufenthG) als Grundlage des gesamten deutschen Aufenthaltsrechts unterlaufen und vereiteln. Wer sich in Deutschland ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel aufhält, ist zudem ausreisepflichtig und hat das Bundesgebiet zu verlassen (§ 50 Abs. 1, 2 AufenthG).“
Bitte fragen Sie sich: Wissen unsere Politiker, was ihre Ministerien so alles veröffentlichen? Hier geht es zur Seite des BMI: BMI – Sicherheit
Zurzeit wird der Artikel 16a unseres Grundgesetzes gern zitiert, und zwar dessen Absatz (1). Dieser besagt: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Dagegen hat auch die AfD nichts eizuwenden.
Bitte fragen Sie sich: Welche Voraussetzungen müssen für eine politische Verfolgung erfüllt sein?
Die Antwort finden Sie im Absatz (2) des Artikels 16a, in dem es heißt: „Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.“
Bitte fragen Sie sich: Verfährt die Politik konform zu unserem Grundgesetz? Hier können Sie sich unser Grundgesetz ansehen oder herunterladen: 1949 Grundgesetz
Nun kommen Frau Petry und Herr Pretzell mit der ungeheuerlichen Forderung an die Bundesregierung, bestehende Gesetze konsequent einzuhalten. Darüber hinaus weisen sie auf die Gesetze hin, mit denen geltendes Recht durchzusetzen ist. So heißt es im „Aufenthalts-Gesetz“ § 58 Absatz (2) Satz 1.; „Die Ausreisepflicht ist vollziehbar, wenn der Ausländer unerlaubt eingereist ist“. Nach obigen Ausführungen sind das fast alle, die bei uns Asyl wollen oder sich hier aufhalten. Dann gibt es Schlussendlich das „Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG)“, dessen § 11 „Schußwaffengebrauch im Grenzdienstbesagt:
(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.
(2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes- und Landesaufgaben, die den in Absatz 1 bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind.
Bitte fragen Sie sich: Welche entsetzlichen Aussagen hat die AfD nun gemacht?
Hier können Sie die entsprechenden Gesetzestexte einsehen oder herunterladen: UZwG 1961 UZw Gesetz, Asyl-Gesetz 1992 Asylgesetz, Aufenthalt-Gesetz 2004 Aufenthalt-Gesetz.
Unsere Meinung: In Anbetracht der anstehenden Wahlen 2016 und 2017 sind die Altparteien zunehmend verzweifelt, weil wir Ihnen sachlich, demokratisch und auf einer gesetzlich fundierten Ebene begegnen. Deshalb will man nur ungern mit uns reden, denn jeder Politiker der Altparteien klebt an seinem „Pöstchen“. Wir als AfD sind eine Gefahr dafür.
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