Seitens der Bundesregierung wird immer wieder beteuert, dass keine Impfpflicht angedacht sei. Allerdings kann das Bundesgesundheitsministerium durch das neue Infektionsschutzgesetz eine Impfpflicht für „bedrohte Teile der Bevölkerung“ erlassen. In Paragraph 20, Absatz 6 heißt es:
»Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist.«
Von EU-Reisenden kann eine Impfdokumentation oder ein ärztliches Zeugnis für das Nichtvorliegen einer Corona-Infektion verlangt werden. Erste Fluggesellschaften kündigen bereits an, eine Impfpflicht für ihre Passagiere einführen zu wollen. Das Ergebnis ist eine sich bereits jetzt andeutende »Impfpflicht durch die Hintertür«, weil die Freizügigkeit für Nicht-Geimpfte eingeschränkt wird.
Der mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer wurde bisher kaum erprobt. Potentielle Langzeitwirkungen, Nebenwirkungen und Impfschäden sind unbekannt – und dennoch soll er einer breiten Masse von Menschen direkt oder indirekt aufgezwungen werden.
Ein unverantwortlicher Schritt, den wir voll und ganz ablehnen. Weder sollte ein unzureichend erprobter Impfstoff zugelassen werden, noch sollte er den freien Bürgern unseres Landes aufgezwungen werden.
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