? Am 22. April 2021 trat die „Bundes-Notbremse“, genauer das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Bedeutung, in Kraft. Damit einher gingen weitreichende Freiheitsbeschränkungen der Bürger wie zum Beispiel die Beschränkung privater Zusammenkünfte, nächtliche Ausgangssperren, Schließung von Schulen, Freizeiteinrichtungen und Ladengeschäften ab einem willkürlich festgelegten Inzidenzwert von 100.
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Ein Urteil, das großes Kopfschütteln auslöst. Die örtlichen Verwaltungsgerichte sind quasi ausgeschaltet worden, durchgreifende Freiheitseinschränkungen können über den Inzidenzwert herbei getestet werden. Damit wurde gleich mit zwei Grundsätzen gebrochen: Der Gewaltenteilungsgrundsatz und die Rechtsweggarantie.
? https://bit.ly/3E8vGex
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