In NRW können 25 islamistische Extremisten – sogenannte Gefährder – nicht ins Ausland abgeschoben werden, obwohl sie „ausreisepflichtig“ sind. So lautet die zentrale Erkenntnis der Antwort der Landesregierung auf eine AfD-Anfrage.
Im Klartext: Diese Personen sind radikal, gefährlich und auf dem Schirm der Behörden, werden aber dennoch hier geduldet, weil ihre Abschiebung aus – Zitat! – „tatsächlichen oder rechtlichen Gründen“ nicht möglich sei. Insgesamt halten sich laut Innenministerium „zurzeit 189 islamistische Gefährder“ in NRW auf. „Tatsächliche Gründe“? Unfassbar!
„Kann-nicht wohnt meistens in der Will-nicht-Straße“, so das bekannte Sprichwort. Wer soll denn glauben, dass islamistische Gefährder – denen man jederzeit einen Anschlag zutraut! – nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können? Fehlt es an Handschellen? An Sitzplätzen im Flugzeug? Es ist eine Farce, die Menschenleben kosten könnte.
Was die Beobachtung (und in vielen Fällen die Vollverpflegung) dieser Personen in jedem Fall kostet: Unmengen Steuergeld. Jeder Tag, an dem diese Personen im Land sind, ist daher einer zu viel. Die AfD setzt sich für einen Umgang mit islamischen Extremisten ein, der eigentlich parteiübergreifend Konsens sein sollte: Wer Deutschlands Gastfreundlichkeit missbraucht und seinen Bürgern schaden will, hat hier nichts verloren!
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