Ein Treppenwitz in drei Akten: Erst prescht Innenministerin Nancy Faeser (SPD) im Zuge des Hessen-Wahlkampfs mit der Idee nach vorne, das kommunale Wahlrecht auf Ausländer auszuweiten – und zwar auch auf Nicht-EU-Bürger und Flüchtlinge! Die sollen mitbestimmen dürfen, wenn sie sich bereits länger als sechs Monate in Deutschland aufhalten.

Dann tritt die Bild-Zeitung auf den Plan, stellt kritische Fragen, zitiert Bedenken von Verfassungsrechtlern – und prompt rudern die Sozialdemokraten zurück! Es habe sich bei der Forderung um einen „saublöden Fehler“ gehandelt. In Wahrheit habe man das Wahlrecht für Ausländer nach „sechs Jahren [!] rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland“ fordern wollen.

Dass in dem Wahlkampf-Papier plötzlich von nur sechs Monaten die Rede war, sei ein „katastrophaler redaktioneller Fehler“ gewesen, der bis zum Nachhaken von Bild „niemandem aufgefallen ist“. Mittlerweile hat die Hessen-SPD den Fehler in ihrem Wahlprogramm „korrigiert“. Korrigiert? Eher kaschiert!

Was sich die Spitzenkandidaten der SPD in Hessen, Nancy Faeser, und ihre Partei hier geleistet haben, verschlägt einem die Sprache. Das Wahlrecht von der Staatsangehörigkeit zu lösen, ist das Allerletzte, was Deutschland jetzt braucht.

Der Bonner Verfassungsrechtler Christian Hillgruber macht deutlich: „Ein Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Ausländer ist mit dem geltenden Verfassungsrecht unvereinbar.“ Ein ähnlicher Vorschlag sei „bereits 1990 für verfassungswidrig erklärt“ worden.

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