Eine neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) weicht die Bedingungen für die Anerkennung von Asylbewerbern noch weiter auf. Laut den Richtern sollen Frauen und Mädchen in Europa als Flüchtlinge anerkannt werden können, wenn es in ihrem Heimatland an der Gleichberechtigung der Geschlechter hapert.
Geben Frauen in ihrem Asylantrag an, dass sie „davon überzeugt sind, dass Frauen gleichberechtigt sind“, dann könne ihre Einstellung „bei der Prüfung eines Asylantrags berücksichtigt werden“, erklärt der EuGH.
Die „Identifikation mit einem europäischen Grundwert“ – etwa der Gleichberechtigung – werde in dem Fall so ausgelegt, als gehöre man im Herkunftsland zu einer verfolgten Gruppe, fasst Die Zeit zusammen. Diese Regelung greife auch dann, wenn die Identifikation mit westlichen Werte erst „im Zuge ihres Aufenthalts“ in einem Mitgliedsstaat angenommen wurde.
Folgt man dieser Rechtsauffassung, dann kann in Zukunft buchstäblich jede kulturelle Eigenheit eines anderen Landes als Asylgrund gelten.
Sollte dieses Urteil Schule machen, dann ist das Asylrecht damit endgültig entkernt und wertlos. Als Freifahrtschein für alle, die einfach lieber im Westen leben wollen, war es sicher nicht gedacht. Nicht, dass man es nicht verstehen könnte. Aber kann man es zulassen? Als AfD sagen wir ganz klar: Es gibt kein Menschenrecht auf einen deutschen Pass.
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