Kein Impfzwang – auch nicht durch die Hintertür!
Seitens der Bundesregierung wird immer wieder beteuert, dass keine Impfpflicht angedacht sei. Allerdings kann das Bundesgesundheitsministerium durch das neue Infektionsschutzgesetz eine Impfpflicht für „bedrohte Teile der Bevölkerung“ erlassen. In Paragraph 20, Absatz 6 heißt es: »Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen [...]